Arbeitsschutz, der schützt – und vor Haftung bewahrt.

Wir liefern, was der Gesetzgeber verlangt: pragmatisch, verständlich und in unter sieben Tagen.

So geht Arbeitsschutz ohne Umwege.

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Dokumentierter Arbeitsschutz ist Pflicht. Auch im Büro!

Viele denken, dass Arbeitsschutz nur für Bau, Industrie oder Handwerk gilt.

Das ist falsch. Laut Arbeitsschutzgesetz (§§ 3, 5 ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (§§ 5, 6 ASiG) ist jeder Arbeitgeber ab dem ersten Arbeitsvertrag verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen – einschließlich der Gefährdungsbeurteilung Büro, wenn Mitarbeitende an Bildschirm- oder Büroarbeitsplätzen tätig sind. Zudem müssen Mitarbeitende unterwiesen und ggf. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Versäumnisse führen zur privaten Haftung der Geschäftsführung – sogar bei einer GmbH. Versicherungen decken solche Pflichtverstöße grundsätzlich nicht ab.

Willkommen im deutschen Bürokratie­dschungel – wir führen Sie hindurch, sorgen für Absicherung und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben vollständig. Gleichzeitig schaffen Sie ideale Arbeitsbedingungen und senken das Risiko für Berufskrankheiten und betriebliche Unfälle.

Ihre Vorteile mit Bergmann Arbeitsschutz 

In 7 Tagen erledigt

Innerhalb einer Woche erhalten Sie Ihre individuellen Dokumente. Darunter Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen zum Arbeitsschutz sowie Nachweise. Schneller als jede behördliche Prüfung. Ganz ohne Formularchaos.

vorbereitet und selbstsicher

ArbSchG, ASiG und DGUV Vorschrift 2 wirken kompliziert? Wir erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen für Sie – und schützen Ihr Unternehmen vor Bußgeldern, Verfahren und persönlicher Haftung. Mit Ihrem Investment in Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schaffen Sie echten Mehrwert für sich als Geschäftsführung & Ihr Team.

365 Tage persönliche Unterstützung

Mit Bergmann Arbeitsschutz haben Sie einen verlässlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite, den Sie jederzeit erreichen können. Wir melden uns i.d.R. innerhalb eines Werktages zurück und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Arbeitsschutz.

Wir machen, wo andere nur beraten.

Profitieren Sie von unserer Spezialisierung: Bergmann Arbeitsschutz bietet praxisnahe, bedarfsbezogene Unterstützung – ohne Bürokratiemonster und Formular-Dschungel.

Wir sind spezialisiert auf die rechtlichen Anforderungen von Unternehmen mit bis zu 19 Mitarbeitenden. Und zwar nicht nur dort, wo gehobelt wird und Späne fallen. Neben dem Handwerk erstellen wir auch die Dokumentation der oft unterschätzen Arbeitsplätze von Agenturen, Dienstleistern, Start-ups, Kanzleien und Planungsbüros. Die gesetzliche Pflicht zur Dokumentation und Gefährdungsbeurteilung gilt auch dort, wo Bildschirm und Schreibtisch die tägliche Arbeit bestimmen.

Wir sind der Partner für Arbeitsschutz – wenn auch solche Arbeitsplätze vorhanden sind.

Wir machen, wo andere nur beraten. Und zwar sofort: erste Unterlagen, vollständige Dokumentation, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, auf Wunsch Begehungen und behördliche Kommunikation. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei ein zentraler Bestandteil unserer Leistungen für Unternehmen, auch mit überwiegend Büroarbeitsplätzen.

Unser Ziel: vorbereitete Unternehmen, abgesicherte Geschäftsführungen und vollständige Dokumentation. Das kommt nicht nur Ihren Mitarbeitenden zugute, sondern bereitet Sie als Geschäftsführung auf Betriebsprüfungen durch Behörden und Versicherer vor.

Alles, was Sie für Ihre Dokumentation im Arbeitsschutz brauchen

Ab dem ersten Arbeitsvertrag gesetzlich vorgeschrieben – von uns in unter sieben Tagen erledigt. Sie erreichen uns an 365 Tagen im Jahr direkt und ohne Wartezeiten.

Gefährdungsbeurteilungen

Solide Gefährdungsbeurteilungen für die Ihre Arbeitsplätze – einschließlich der Gefährdungsbeurteilung Büro. Vollständig nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 2.

Unterweisungsunterlagen

Wir erstellen komplette Unterweisungen für alle Beschäftigten. Damit Ihr Team weiß, was zu tun ist. Auf Wunsch mehrsprachig – ohne Aufpreis.

Betriebsanweisungen & Dokumentationen

Vorlagen, Anweisungen und Dokumente für Ihren Betrieb. Dadurch sind Sie als Geschäftsführer jederzeit abgesichert und nachweisfähig.

Behördenkommunikation

Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbehörden und weiteren Stellen. Kommt Post von BG oder Gewerbeaufsicht, leiten Sie sie einfach weiter. Wir kümmern uns um die Kommunikation – ohne unangenehme Überraschungen.

Jährliche sicherheitstechnische Betreuung

Mit Angebot 3: Pflichtbetreuung nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2. Inklusive Beratung, Bewertung und Dokumentation. Sie zahlen nur das, was wirklich gesetzlich vorgeschrieben ist – weil niemand für Leistungen zahlen möchte, die er nicht braucht.

Erste Hilfe & Brandschutz

Organisation und Planung der gesetzlich geforderten Erst- und Brandschutzhelfer im Unternehmen – weil im Ernstfall jede Sekunde zählt.

Auf diesen Gesetzen beruhen Ihre Pflichten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz

Ergebnisse, die für Sie sprechen 

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laufende Partnerschaften

0 Tage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit (und damit schneller als jede angekündigte Kontrolle)

100 Fälle

Persönlicher Haftung bei betreuten Kunden und Geschäftführern

So läuft unsere Zusammenarbeit ab

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Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

Alles, was Sie brauchen.

auf Abruf

Preis: 450 € / Jahr

inkl. Dokumentation

Preis: 980 € / Jahr

inkl. Dokumentation & Präsenz

Preis: 1.850 € / Jahr

Alles, was Sie brauchen. Unter tausend Euro pro Jahr.

980 € netto jährlich

Häufige Fragen zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit und lassen Sie uns offene Fragen klären.

Ja. Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen sind für alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend – dazu gehört selbstverständlich auch die Gefährdungsbeurteilung Büro. Unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Mal im Ernst, wir sind in Deutschland: Wer schreibt, der bleibt!

Ja. Auch bei einer GmbH kann die Geschäftsführung bei Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden.

Ergänzender Hinweis für Geschäftsführer zur Haftung und Versicherung (keine Rechtsberatung):
Bußgelder, Geldstrafen und behördliche Sanktionen sind gemäß § 81 VVG grundsätzlich nicht versicherbar. Arbeitsunfälle infolge fehlender Gefährdungsbeurteilungen oder unterlassener Unterweisungen gelten als Pflichtverletzung des Unternehmers oder Geschäftsführers. Entstehen daraus Personen- oder Gesundheitsschäden, greift weder die D&O-Versicherung noch eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht, da beide ausschließlich Vermögensschäden abdecken. In solchen Fällen drohen Ordnungswidrigkeitenverfahren, strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung (§§ 222, 229 StGB) sowie persönliche zivilrechtliche Haftung.

In der Regel erhalten Sie alle Unterlagen innerhalb von 7 Tagen zurück – sonst erstatten wir Ihnen 100 €.

Ja. Alle geforderten Bestandteile gemäß ArbSchG, ASiG und DGUV Vorschrift 2 sind enthalten.